Gewährleistungshinweis ab 27. September 2026
Ab dem 27. September 2026 muss jeder Shop, der in der EU Waren an Verbraucher verkauft, den harmonisierten Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung zeigen. Das Aussehen ist vorgegeben: Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 enthält die Grafik, in allen 24 Amtssprachen. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.
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Kurz gesagt:
- Betroffen sind Verkäufe von Waren an Verbraucher. Reiner B2B-Handel sowie digitale Inhalte und Dienstleistungen fallen nicht darunter.
- Gezeigt wird die amtliche Grafik, unverändert und in der Sprache des Marktes — kein selbst formulierter Satz über zwei Jahre Gewährleistung.
- Der Hinweis gehört dorthin, wo der Kunde die Kaufentscheidung trifft: auf die Produktseite.
- Umstritten ist, ob er dauerhaft sichtbar sein muss oder ob ein Satz genügt, der ihn aufklappt. Wer auf Nummer sicher gehen will, zeigt ihn dauerhaft — siehe Abschnitt 3.
- Das GARAN-Label (Anhang II) ist etwas anderes: Es betrifft nur Produkte mit einer freiwilligen Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren.
Diese Seite erklärt die Vorgabe und die Einrichtung. Sie ist keine Rechtsberatung; sie hilft Ihnen, das Geforderte darzustellen, sie macht einen Shop nicht von selbst rechtskonform.
1. Der Befund: 42 Produktseiten, kein einziger Hinweis
Für das Video zu dieser Vorgabe haben wir eine kleine Stichprobe gezogen: sechs Shops, 42 Produktseiten. Auf keiner einzigen stand der Hinweis — acht Tage vor dem Stichtag.
Das ist keine repräsentative Studie, und wir nennen keine Shops. Es deckt sich aber mit dem, was die Vorgabe so unangenehm macht: Sie ist neu, sie steht in keiner Shop-Software von Haus aus, und sie betrifft Seiten, die sonst niemand mehr anfasst — die Produktseite jedes einzelnen Artikels.
Ihren eigenen Shop können Sie in einer Minute selbst prüfen: Der kostenlose EU-Check ruft Ihre Produktseiten auf und sagt Ihnen, ob der Hinweis dort steht. Ohne Installation, ohne Anmeldung.
2. Was genau verlangt wird
Der Hinweis ist eine Grafik mit festem Inhalt, keine Textvorlage. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 gibt sie in allen 24 Amtssprachen vor. Sie dürfen sie nicht umgestalten, nicht einfärben, nicht nacherzählen.
| Gewährleistungshinweis (Anhang I) | GARAN-Label (Anhang II) | |
|---|---|---|
| Gilt für | praktisch jedes Produkt im B2C-Verkauf | nur Produkte mit freiwilliger Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren, kostenlos und umfassend |
| Inhalt | Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren | Dauer der Garantie im vorgegebenen Layout |
| Pflicht ab | 27.9.2026 | 27.9.2026 |
Wichtig für die Reihenfolge Ihrer Arbeit: Der Hinweis betrifft Sie fast sicher, das Label wahrscheinlich nicht. Die meisten Shops brauchen nur Anhang I.
3. Die strittige Frage: dauerhaft sichtbar oder aufklappbar?
Hier gehen die Auslegungen auseinander, und das sollten Sie kennen, bevor Sie etwas einrichten.
- Anhang II erlaubt für das Label ausdrücklich die verschachtelte Darstellung im Internet — ein Element, das die Grafik auf Klick öffnet.
- Anhang I sagt zum Hinweis dazu nichts.
- Die praktischen Leitlinien der Kommission (§ 2.3) schlagen für den Hinweis einen Satz vor, der ihn auf Klick oder Roll-over öffnet.
- Der Händlerbund liest das Schweigen in Anhang I strenger: Der Hinweis selbst müsse sichtbar sein, ein Link oder ein Hover genüge nicht.
Beide Lesarten sind vertretbar, und niemand hat sie bisher vor Gericht geklärt. Praktisch heißt das: Wer den Hinweis dauerhaft anzeigt, erfüllt beide Lesarten. Wer den aufklappbaren Satz wählt, folgt den Leitlinien der Kommission, trägt aber das Risiko der strengeren Auslegung.
4. Einrichtung auf einer Wix-Stores-Produktseite
Mit EU Compliance Kit gehört der Hinweis zum kostenlosen Tarif. Drei Schritte:
- App installieren. Der Baustein EU legal guarantee notice wird bei der Installation automatisch in die Vorlage der Produktseite eingefügt und erscheint damit bei jedem Produkt. Hatten Sie die App schon vorher, fügen Sie ihn im Wix Editor auf der Produktseite über das Feld Plugins hinzu und klicken auf Veröffentlichen.
- Darstellung wählen. Im Editor den Baustein anklicken → Einstellungen → Show as:
- Text link — ein Satz, der den Hinweis öffnet (Standard, Leitlinien der Kommission)
- Outlined button — dasselbe als Schaltfläche
- Full notice, always visible — der Hinweis steht dauerhaft auf der Seite Für die vorsichtige Lesart aus Abschnitt 3 wählen Sie die dritte Option.
- Sprache prüfen. Standard ist Follow the page: Der Hinweis erscheint in der Sprache der Seite, auf der der Besucher gerade ist. Bei einer mehrsprachigen Website ist das genau richtig; nur wenn Sie einen festen Markt bedienen, stellen Sie die Sprache fest ein.
Danach im Editor veröffentlichen — sonst sieht der Besucher die Änderung nicht.
Der Hinweis sitzt über den Kaufbuttons, also dort, wo die Kaufentscheidung fällt. Ausführlich steht das in der Einrichtungsanleitung.
5. Andere Shop-Systeme
Die Vorgabe hängt nicht an Wix. Auf Shopify, Shopware, JTL oder WooCommerce gilt dasselbe: die amtliche Grafik, in der Sprache des Marktes, auf der Produktseite. Was sich unterscheidet, ist nur, wo Sie sie einbauen. Prüfen können Sie jeden Shop — unabhängig vom System — mit dem kostenlosen EU-Check.
Häufige Fragen
Gilt der Gewährleistungshinweis auch für Kleinunternehmer?
Ja. Die Pflicht hängt am Verkauf von Waren an Verbraucher, nicht an der Größe des Unternehmens oder an der Umsatzsteuer. Ein Kleinunternehmer nach § 19 UStG zeigt denselben Hinweis wie jeder andere Shop.
Reicht es, wenn die Gewährleistung in den AGB steht?
Nein. Verlangt wird die harmonisierte Grafik aus Anhang I an der Stelle, an der der Verbraucher kauft. Ein Satz in den AGB oder auf einer Serviceseite ersetzt sie nicht.
Muss der Hinweis auf jeder Produktseite stehen?
Er gehört dorthin, wo die Kaufentscheidung getroffen wird, also auf die Produktseite. In den meisten Shop-Systemen setzen Sie ihn einmal in die Vorlage, und er erscheint dann bei jedem Produkt.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die Gewährleistung ist gesetzlich und gilt mindestens zwei Jahre — dafür steht der Hinweis aus Anhang I. Eine Garantie ist freiwillig und kommt vom Hersteller oder Verkäufer. Nur wenn sie kostenlos ist, länger als zwei Jahre läuft und das ganze Produkt abdeckt, kommt zusätzlich das GARAN-Label aus Anhang II dazu.
Genügt ein Link, der den Hinweis öffnet?
Das ist die offene Frage aus Abschnitt 3. Die Leitlinien der Kommission (§ 2.3) schlagen genau das vor; der Händlerbund hält es für zu wenig. Wer beides erfüllen will, zeigt den Hinweis dauerhaft.
Ab wann gilt es, und gibt es eine Übergangsfrist?
Ab dem 27. September 2026, EU-weit, ohne Übergangsfrist.
Quellen
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, Anhang I (Gewährleistungshinweis) und Anhang II (GARAN-Label)
- Praktische Leitlinien der Europäischen Kommission, § 2.3 (verschachtelte Darstellung)
- Händlerbund: EU-Gewährleistungslabel 2026
- IT-Recht Kanzlei: Gewährleistungslabel zum Download